0621 153911 info@asia-event.de
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Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a-y BGB und sind Rechtsgrundlage des Pauschalreisevertrags zwischen Ihnen und uns. Besondere Hinweise im Katalog oder Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung

(1) Mit der Anmeldung bietet der Reisende (nachfolgend Kunde genannt) dem Reiseveranstalter asia event GmbH (nachfolgend asia event genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

(2) Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich, per Telefax oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch asia event zustande. Die Annahme durch asia event bedarf keiner besonderen Form. Bei oder zeitnah nach Vertragsschluss wird asia event dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden.

(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von asia event vor, an das asia event für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 

2. Bezahlung

(1) Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines in Höhe von in der Regel 20% der Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei asia event eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.

(3) Sind internationale Flüge mit Ticketingfristen Bestandteil der Reise, können sich andere Zahlungsmodalitäten ergeben.

(4) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von asia event gesetzten Frist nicht gezahlt, so ist asia event berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Rücktrittskosten nach Ziffer 4 zu belasten.

3. Leistungen

(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von asia event und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für asia event bindend.

(2) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschliesslich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Reisebestätigung.

(3) asia event behält sich das Recht vor, einzelne Reiseleistungen nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn falls notwendig zu ändern, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. asia event wird den Kunden vor Reisebeginn darüber informieren.

(4) Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Kunden und nur vor Reisebeginn zulässig. asia event wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vorlegen, das dieser in einer von asia event gesetzten und angemessenen Frist annehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten kann. Nach Ablauf der von asia event gesetzten Frist gilt das Angebot als angenommen.

4. Rücktritt des Kunden, Storno, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber asia event vom Reisevertrag zurücktreten. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden vor Reisebeginn oder tritt er die Reise nicht an, stehen asia event unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu. Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:

Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises;

vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;

vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;

vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;

vom 14. bis   1. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises;

am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 95% des Reisepreises.

(3) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter asia event nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

(4) asia event behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.

(4) Erfolgt der Rücktritt durch den Kunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann asia avent keine Entschädigung fordern.

(5) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche nach Vertragsschluss können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen. In diesem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR.

(6) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson asia event zuvor mitzuteilen. asia event behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten, mindestens aber 50,00 EUR.

5. Versicherung

asia event empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über asia event.

6. Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

asia event kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

(1) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von asia event sind in diesen Fällen berechtigt, die Rechte von asia event wahrzunehmen. Kündigt asia event, so behält asia event den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, den asia event aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung, einschließlich der von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge, erlangt.

(2) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann asia event vom Reisevertrag zurücktreten, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn. Der Kunde erhält unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen von asia event rückerstattet.

(3) Auf die asia event zustehende gesetzliche Kündigungsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651 h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

8. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters asia event für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde.

(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

(4) Von der örtlichen Reiseleitung oder anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungen, sportliche Aktivitäten o.ä. gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Kunden und asia event; für solche Leistungen übernimmt asia event keine Haftung. 

9. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung

(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter asia event kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich-oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.

(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

(3) asia event informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

Schäden, Verlust  oder Verspätungen des  aufgegebenen Gepäcks im Zusammenhang mit Flugreisen sollten unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

11. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung

Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber asia event geltend zu machen. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Anspruch auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sollten unverzüglich jedoch spätestens zwei Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend gemacht werden.

12. Informationspflicht über Fluggesellschaften

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet asia event, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist asia event verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug- / die Flüge durchführen wird / werden. Sobald asia event Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss asia event den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird.

Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden:

ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban­­_de

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

(1) asia event informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wurde, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde asia event mit der Besorgung beauftragt hat, haftet asia event nicht, es sei denn, dass asia event die Verzögerung verschuldet hat.

(2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

(3) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.

14. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

(3) Der Reiseveranstalter asia event kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. 

15. Reiseveranstalter

asia event Gesellschaft für Reiseveranstaltung und Vermittlung mbH

U 6, 10 – 68161 Mannheim

Telefon: +49 (0)621-153911 – Fax: +49 (0) 621-1560849

Mail: info@asia-event.de – Internet: www.asia-event.de

Amtsgericht Mannheim: HRB 6713

Geschäftsführer: Dr. Berthold Becker

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